Willkommen
Bem-Vindo auf der Internetseite von
Dr. iur. Stephanie Müller-Bromley
Rechtsanwältin | Advogada Alemã
Ihre Kanzlei, wenn es um portugiesisches Recht geht!
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In Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei
Mendes Londral & Associados
Sociedade de Advogados,R.L.
Funchal, Madeira
Nächste Sprechzeiten in Funchal: 1. Februar 2012. Vereinbaren Sie bitte einen Termin per Email an anwaltskanzlei@mueller-bromley.de oder per Telefon unter der Nummer 0049 5482 92 67 851.
Die Europakanzlei für deutsch-portugiesische Rechtsbeziehungen hilft Ihnen, Probleme, die aus der Nutzung und der Übertragung von Immobilien in Portugal entstehen - sei es durch Kauf oder Verkauf eines Hauses, Schenkung, Erbschaft - zügig und unkompliziert zu lösen.
Aufgrund der ausschließlichen Tätigkeit im Bereich portugiesisches Grundstücksrecht und Erbrecht beobachten wir ständig die aktuellen Entwicklungen der portugiesischen Rechtspraxis. Wegen der Ausschließlichkeit unserer Tätigkeit sind wir Spezilaisten im portugiesischen Immobilienrecht und in Fragen der deutsch portugiesischen Erbsituation.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Beantwortung von Fragen aus den Familienrecht oder bei steuerlichen Fragen, die sich etwa aus dem Verkauf eines Hauses in Portugal ergeben.
Auf diesen Seiten finden Sie etliche Informationen zu den Dienstleistungen der Kanzlei und umfangreiche Fachinformationen rund um das Thema Portugal Immobilienrecht, Portugal Grundstücksrecht:
- portugiesisches Grundstücksrecht / portugiesisches Immobilienrecht (Hauskauf in Portugal, Hausverkauf in Portugal)
- portugiesisches Baurecht
- portugiesisches Mietrecht
- deutsches Erbrecht und portugiesisches Erbrecht (erben und vererben einer Immobilie in Portugal) ,
- portugiesisches Steuerrecht (Grunderwerbsteuer (IMT), Grundsteuer (IMI), Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilienverkäufen in Portugal (imposto de mais-valias), Erbschaftsteuer (imposto de selo)
- portugiesisches Mietrecht
- portugiesisches Familienrecht
Neuigkeiten:
Vorschlag der Europäischen Kommission vom 14. Oktober 2009 für eine Verordnung im Bereich des Erbrechts - Vorkehrungen für Deutsche, die in Portugal resident sind!
Weitere Fachinformationen zum Immobilienkauf in Portugal entnehmen Sie bitte der Broschüre
- Rechtsfragen beim Kaufen, Bauen, Verkaufen und Vererben -
2. Auflage 2010, 46 Seiten
Verkehrt ?
Falls Sie die die Homepage vom Institut für Portugiesisches Recht oder die Homepage von Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley suchen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Link.