Kanzleiprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Müller-Bromley ist spezialisiert auf portugiesisches Immobilienrecht und portugiesisches Grundstücksrecht, insbesondere kaufrechtliche, erbrechtliche und steuerrechtliche Probleme.
Daneben kümmern wir uns um die Anerkennung und Vollstreckung portugiesischer Urteile in Deutschland und deutscher Urteile in Portugal.
Die Kanzlei Dr. Müller-Bromley hat ihren Sitz in Deutschland. Auf sämtliche Verträge, die mit der Kanzlei geschlossen werden, findet deutsches Recht Anwendung. Das Honorar richtet sich nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer eigens geschlossenen Honorarvereinbarung.
Die Kanzlei ist in Deutschland und in Portugal tätig, Korrespondenzsprachen sind deutsch und portugiesisch.
Sie arbeitet unabhängig, d.h. sie ist nicht durch Verträge oder andere Anbindungen an Unternehmen und deren jeweilige Interessen gebunden. Unser Ziel ist allein die Interessenwahrung der Mandanten.
Die Kanzlei spricht als bilinguale “Europakanzlei” sowohl portugiesische Staatsbürger als auch Staatsangehörige deutschsprachiger Länder an. Sie versucht, in ihren Tätigkeitsfeldern unbürokratisch bürokratische Grenzen zu überwinden.
Es bestehen gute und enge Kontakte zu portugiesischen Korrespondenzanwälten, Solicitadores und Notaren in Portugal, zu den Botschaften und den Konsulaten beider Länder, zur Deutsch-Portugiesischen Auslandshandelskammer und zum Institut für Portugiesisches Recht. Viele Probleme können durch die Mithilfe dieser Institutionen zügig, kostengünstig und unkompliziert gelöst werden.
Selbstverständlich werden in Angelegenheiten, die ein besonderes Fingerspritzengefühl erfordern, die Termine durch die Kanzlei selbst wahrgenommen.
Frau Dr. Müller-Bromley ist alle vier bis sechs Wochen vor Ort in Portugal.