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Leistungen
Die Kanzlei Dr. Müller-Bromley bietet grundsätzlich folgende Leistungen an:
- Rechtsberatung zu allen Fragen und Problemen rund um portugiesisches Grundstücksrecht / Immobilienrecht Portugal - erbrechtliche, steuerrechtliche, mietrechtliche Fragen
- Prüfung dinglicher und schuldrechtlicher Verträge - Rechte und Pflichten der Parteien
- Vermittlung von Gutachtern zu allen Bereichen des portugiesischen Rechts
- Geschäftsführungen in Deutschland und in Portugal
- Prozessführungen in Deutschland und (unter Einschaltung eines Korrespondenzanwaltes) in Portugal
- Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in Portugal und portugiesischer Urteile in Deutschland - unbestrittene Forderungen nach der Richtlinie 805/2004 (Europäischer Vollstreckungstitel)
Die Kanzlei Dr. Müller-Bromley übernimmt sämtliche Tätigkeiten, die mit einem Kauf oder einem Verkauf einer Immobilie zusammen hängen, insbesondere
- die Beantragung sämtlicher Immobilienunterlagen
- - Grundbuchauszug - fotocópia do registo predial
- - Auszug aus dem Steuerregister - certidão de teor, caderneta predial
- - Wohngenehmigung, Nutzungsgenehmigung und Baugeneh- migung - licença de utilização / licença de habitação
- die Überprüfung dieser Dokumente
- Gestaltung einer Vollmacht nach portugiesischem Recht für Kauf, Verkauf, Schenkung, Beantragung eines Bauvorbescheides
- die Entwicklung von Kaufvorverträgen
- die Prüfung von Kaufvorverträgen (vorgefertigt etwa durch einen Immobilienmakler, den “gegnerischen” Rechtsanwalt)
- die Durchführung von Vertragsschlüssen vor Ort in Portugal (Abschluss des Kaufvorvertrages - contrato promessa de compra e venda, notarielle Beurkundung des Kaufvertrages - escritura pública de contrato de compra e venda)
- die Veranlassung des Grundbucheintrages zugunsten des Käufers
- die Organisation eines Fiskalvertreters
- die Durchsetzung und Abwehr von Kaufpreis- und Gewährleistungsansprüchen
- sämtliche sonstige Verhandlungen mit portugiesischen Verkäufern, Immobilienmaklern, Rechtsanwälten oder Behörden.
Auch wenn die Immobilie durch Schenkung oder einen Erbfall übertragen worden ist oder werden soll (Testamentsgestaltung), steht die Kanzlei mit ihren Dienstleistungen zur Verfügung.
Bei einem Erbfall werden insbsondere geprüft, veranlasst und betreut:
- die bestehenden Ansprüche der beteiligten Personen (überlebende Ehegatten, Erben)
- die Organisation der Verwaltung des Erbes
- die Beschaffung der notwendigen Dokumente
- - Sterbeurkunde
- - Erbschein, ggf. Übersetzungen und Apostillen
- die Bezahlung der Erbschafts- bzw. Stempelsteuer
- die Umschreibung des Steuerregisters
- die Umschreibung des Grundbuchs
Bei Problemen rund um Immobilien in Portugal - auch wenn etwas “schiefgelaufen” ist - steht die Kanzlei Dr.Müller-Bromley zur Verfügung.