Steuerrecht


Inhaltsverzeichnis
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I. Steuern beim Grundstückserwerb - die Grunderwerbsteuer (IMT) pfeil_oben

Vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages in Portugal muß der Käufer die Grunderwerbsteuer entrichten.

Die ehemalige Grunderwerbsteuer, SISA, wurde im Zuge der Steuerreform im November 2003 durch die kommunale Steuer für rechtsgeschäftliche Immobilienübertragungen, IMT, ersetzt. Das entsprechende Gesetz (Código do imposto municipal sobre as transmissões onerosa de imóveis, CIMTOI) trat am 1. Januar 2004 in Kraft.

1. Steuersätze pfeil_oben

Für den Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen (prédios rústicos) gilt ein Steuersatz in Höhe von 5%.

Bei städtischen Grundstücken (prédios urbanos), die Wohnzwecken dienen, ist der Steuersatz vom Grundstückswert und von der Art der Nutzung abhängig.

Tabelle der IMT für 2010 (Wert, Steuersatz), permanenter Wohnsitz (Festland):

  • Bis 90.418 €, 0%, 0 €
  • Von 90.418 bis 123.682 €, 2%
  • Von 123.682 bis 168.638 €, 5%
  • Von 168.638 bis 281.030 €, 7%
  • Von 281.030 bis 561.960 €, 8%
  • Über 561.960 €, 6%

Tabelle der IMT für 2010 (Wert, Steuersatz), Zweitwohnsitz (Festland):

  • Bis 90.418 €, 1%
  • Von 90.418 bis 123.682 €, 2%
  • Von 123.682 bis 168.638 €, 5%
  • Von 168.638 bis 281.030 €, 7%
  • Von 281.030 bis 538.978 €, 8%
  • Über 538.978 €, 6%

In den autonomen Regionen, also auf Madeira und den Azoren, gelten etwas andere Steuertarife. Sie können Sie bei Bedarf telefonisch erfragen.

Andere städtische Grundstücke, wie etwa solche mit Bürogebäuden oder anderweitig wirtschaftlich genutzte Grundstücke, unterliegen einer Grunderwerbsteuer ohne Staffelung in Höhe von 6,5%.

Für Immobilienkäufe durch Offshore-Firmen gilt nunmehr ein genereller Steuersatz in Höhe von 15%. Die Grunderwerbsteuer ist in jedem Fall zu zahlen, da die gesetzlichen Befreiungstatbestände auf Käufe durch Offshore-Firmen keine Anwendung finden. Die Zeiten der Offshore-Firmen sind in Portugal damit vorbei.

2. Neubewertung der Grundstücke pfeil_oben

Um zukünftig eine realistische und transparente Einschätzung der Immobilien zu gewährleisten, ordnete der Gesetzgeber eine Neubewertung der Grundstücke an. Die Neubewertung richtet sich nach den Regelungen des Gesetzes über die Grundsteuer (IMI).

3. Befreiungen pfeil_oben

Das Gesetz sieht Befreiungstatbestände vor, die vor Abschluss der escritura zu prüfen sind.

II. Steuern für den Grundstückseigentümer - die Grundsteuer (IMI) pfeil_oben

Jeder Eigentümer eines in Portugal belegenen Grundstücks hat, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit und seinem Wohnsitz, die jährliche Grundsteuer an den portugiesischen Fiskus abzuführen.

Der portugiesische Gesetzgeber ersetzte im Zuge der Reform die ehemalige Grundsteuer, contribuição autarquica, durch die kommunale Steuer über Immobilien, IMI. Das entsprechende Gesetz (Código do imposto municipal sobre imóveis, CIMI) trat am 1. Dezember 2003 in Kraft.

1. Steuersätze pfeil_oben

Wie die Steuersätze der IMT sind auch die der IMI deutlich abgesenkt worden: Sie betragen 0,8% für landwirtschaftliche Grundstücke (prédios rústico), für städtische Grundstücke (prédios urbanos) zwischen 0,4 und 0,8% und für städtische Grundstücke, die bereits nach den Regeln des CIMI neu bewertet worden sind, 0,2 bis 0,5% (Art. 112 n.º1a-c CIMI).

2. Neubewertung pfeil_oben

Um einen schwer zu bewältigenden Verwaltungsaufwand zu vermeiden, werden nur neue Grundstücke (neu vermessene oder neu bebaute) neu bewertet. Der neue Wert des Grundstücks wird anhand von sechs Koeffizienten errechnet, die miteinander multipliziert werden (Art. 39 ff. CIMI): die Baukosten, die Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der verschiedenen Bereiche (Gebäude, Hof, Garten etc.), die grundsätzliche Nutzungsart, die Lage, die Qualität, das Alter.

Der Wert unveränderter Grundstücke wird lediglich korrigiert. Wie diese Korrektur genau erfolgen soll, ist äußerst kompliziert und läßt sich in diesem Rahmen nicht darstellen. Die Inflationsrate und der regionsabhängige Marktpreis werden in jedem Fall auf den Wert Einfluß nehmen.

Bei vermieteten Grundstücken, deren Miete bis zum 31. Dezember 2001 fällig war und deren Mietverträge noch heute wirksam sind, orientiert sich der neue Wert an der Jahresmiete. Sie wird maximal mit dem Wert 15 multipliziert.

3. Befreiungen pfeil_oben

Auch für die Zahlung der Grundsteuer sieht das Gesetz Befreiungstatbestände vor, die im einzelenen zu prüfen sind.

III. Besteuerung von Mieteinnahmen pfeil_oben

Wer als Eigentümer sein Haus vermietet oder verpachtet, ist steuerpflichtig. Sämtliche Einnahmen aus Miete und Pacht unterliegen der Einkommensteuer (IRS). Regelungen darüber finden sich im Código do imposto das pessoas singulares (CIRS).

IV. Besteuerung des Veräußerungsgewinns - imposto de mais-valias pfeil_oben

Der Gewinn, den der Eigentümer einer Immobilie bei deren Verkauf erzielt, ist auch für deutsche Staatsbürger innerhalb einer bestimmten Frist in Portugal zu versteuern (imposto de mais-valias).

Wie hoch diese Steuer ist, muss im Einzelfall festgestellt werden.

V.Steuern im Erbfall pfeil_oben

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde im Rahmen der Reform aufgehoben und teilweise durch die Stempelsteuer ersetzt. Direkte Familienmitglieder, wie Ehegatten, Kinder, Eltern und Großeltern, werden ab dem 1. Januar 2004 nicht mehr besteuert, wenn ihnen das Eigentum an einer Immobilie unentgeltlich, etwa durch Schenkung oder Erbschaft, übertragen wird.

Alle anderen Eigentumsübertragungen unterliegen der Stempelsteuer. Der Wert, auf den die Steuer anfällt, richtet sich nach dem Verkehrswert im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Der Steuersatz beträgt für den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb und für Schenkungen 0,8%, für andere unentgeltliche Eigentumsübertragungen, einschließlich Ersitzungen, 10%.

VI. Doppelbesteuerungsabkommen pfeil_oben

Die Folgen des Dopplbesteuerungsabkommens werden an dieser Stelle nicht dargestellt.